AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bootsverleih am Leipziger Eck, Schleußiger Weg 2a, 04275 Leipzig,
vertreten durch die Neue Linie GmbH, Jahnallee 56, 04177 Leipzig

1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsschluss zwischen dem Kunden (Mieter) sowie der Neuen Linie GmbH (Vermieter). Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Booten, SUP und Zubehör sowie von Flächen für Veranstaltungen.

1.2 Verträge werden nur mit Personen ab 18 Jahren geschlossen.

1.3 Bei der Vermietung müssen die Personalien des Mieters angegeben und als Sicherheit ein gültiges Lichtbilddokument hinterlegt werden.

1.4 Bei Gruppen gelten die Bestimmungen für alle Personen, wobei der Auftraggeber als Vertreter der Gruppe fungiert.


2 Reservierung und Stornierung

2.1 Reservierungen können im Voraus entgegengenommen werden. Sie sind nur mit mündlicher oder schriftlicher Bestätigung gültig. Die Reservierung ist für den Mieter verbindlich und beinhaltet die Anerkennung der AGB.

2.2 Der Mieter kann Reservierungen bis zwei Tage vorher kostenfrei stornieren. Ansonsten oder bei Nichterscheinen können 50 % Schadensersatz für die Leistung in Rechnung gestellt werden. Kann der Vermieter die Boote und SUP für die reservierte Zeit anderweitig vermieten, entfällt die Pflicht zur Schadensersatzzahlung.

2.3 Der Vermieter stellt die reservierten Boote und SUP für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung, es sein denn, es stehen dem Umstände entgegen, die der Vermieter nicht beeinflussen oder wissen konnte. Dazu gehören beispielsweise unvorhersehbare Defekte, verspätete Rückgaben, Unwetter, Sperrungen von Wasserwegen usw.


3 Persönliche Eignung

3.1 Alle mitfahrenden Personen müssen zur Benutzung eines Bootes oder SUP befähigt sein. Der Konsum von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten vor oder während der Fahrt ist untersagt.

3.2 Für Kinder bis 12 Jahren, Nichtschwimmern sowie Menschen mit Behinderungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Rettungsweste.

3.3 Kleinkinder unter 18 Monaten dürfen nicht mitfahren. Hunde können mitgenommen werden.

3.4 Für die Benutzung eines SUP muss jede Personen körperlich in der Lage sein, sich mit Kleidung mindestens 15 Minuten ohne Hilfsmittel selbstständig über Wasser halten zu können.

3.5 Die Benutzung eines SUP ist erst ab 12 Jahren und nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.


4 Übernahme, Mietdauer und Rückgabe

4.1 Bei Entgegennahme überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände (Boote, SUP, Zubehör). Beschädigungen und Beanstandungen sind vor Fahrtantritt dem Verleihmitarbeiter mitzuteilen, ansonsten gelten sie später zu Lasten des Mieters. Normale Verschleißerscheinungen sind davon ausgenommen.

4.2 Bei Rückgabe der Mietgegenstände wird der Zustand und die Vollständigkeit durch Verleihmitarbeiter überprüft. Der Mieter hat Unfälle, Schäden oder Verluste umgehend anzuzeigen.

4.3 Die Boote und SUP sind in einem nutzungsüblichen Verschmutzungsgrad zurückzugeben. Verunreinigungen sind vom Mieter zu entfernen. Bei ungewöhnlich starker Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale von 5 Euro erhoben werden.

4.4 Die höchstzulässige Personenanzahl pro Boot sowie die maximale Zuladung darf nicht überschritten werden. Bei zu hohem Ladungsgewicht und Tiefgang sollte im Zweifelsfall ein größeres Boot genutzt werden.

4.5 Die Nutzung der Boote und SUP ist nur im Stadtgebiet von Leipzig sowie den umliegenden Seen („Neuseenland“) erlaubt. Ein Transport außerhalb dieses Gebiets ist nicht gestattet.

4.6 Eine Weitergabe an Dritte oder eine zweckentfremdende Nutzung ist nicht erlaubt.

4.7 Verleihvorgänge über mehrere Tage (Boote/ SUP über Nacht beim Mieter) sind nur nach vorheriger Absprache möglich.


5 Zahlung des Mietpreises

5.1 Der Mietpreis wird per ausliegender Preisliste ermittelt. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.2 Die Zahlung erfolgt je nach Absprache vor Fahrtantritt oder nach Rückgabe. Bereits gezahlte Beträge werden auch bei vorzeitiger Rückgabe nicht zurückgezahlt.

5.3 Der Mietpreis wird bar in Euro entrichtet. Nach vorheriger Absprache kann per Rechnung später gezahlt werden. Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten sind nicht möglich.

5.4 Die erste Mietstunde (Grundpreis) wird immer voll berechnet. Anschließend erfolgt die Abrechnung pro angefangener halber Stunde. Ab 6 Stunden wird ein pauschaler Tagespreis fällig.

5.5 Bei Ausleihe von mehreren Booten (ein Verleihvorgang) erfolgt die Abrechnung des Gesamtpreises nach der Rückgabe des letzten Bootes. Eine individuelle zeitliche Abrechnung jedes einzelnen Bootes ist bei Gruppen nicht möglich; in diesem Fall muss vorher jedes Boot einzeln ausgeliehen und eingetragen werden.

5.6 Werden Boote/ SUP ohne Absprache außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben, werden Nachzahlungen laut Preisliste (jeweils Zweitstunden) berechnet; bei Tagespreisen ebenso.

Ab der zweiten verspäteten Stunde wird pro Verleihvorgang zusätzlich ein Aufschlag von 15 Euro pro angefangener Stunde fällig.


6 Benutzungs- und Verhaltensregeln

6.1 Die Boote und Zubehör sind pfleglich und schonend zu benutzen.

6.2 Auf den Wasserwegen herrscht Rechtsfahrgebot. Bei Durchfahrten von Brücken ist auf die Beschilderung zu achten. Zu Gegenverkehr, Motorbooten und Gondeln ist genügend Abstand einzuhalten. Kurven sind nicht zu schneiden, sondern an der rechten Seite auszufahren.

6.3 Bei Niedrigwasser und an Uferzonen ist darauf zu achten, nicht auf Hindernisse wie Steine aufzusetzen. An Umtragestellen sind die Boote zu tragen und nicht über den Boden zu ziehen.

6.4 Zu Wehren oder anderen Gefahrenstellen ist ausreichend Abstand zu halten. Etwaige Gefahren vor Ort (Strömung, Wind, Wellengang usw.) muss der Mieter selbst abschätzen. Bei der Nutzung von Schleusen ist auf die Bedienungsanleitungen zu achten.

6.5 Es ist Abstand zu halten von Naturbereichen und Lebensräumen von Tieren. Übermäßiger Lärm sowie Verschmutzungen von Wasser, Wald und Wiesen sind zu vermeiden. Auf die empfindliche Flora und Fauna der Wasser- und Landbereiche ist Rücksicht zu nehmen.

6.6 Das Betreten von Privaten Steganlagen und Grundstücken ist untersagt. Auf den Leipziger Wasserwegen gibt es öffentliche Bootsstege für die freie Nutzung.


7 Hausrecht und Geländenutzung

7.1 Das Gelände des Bootsverleihs sowie dem benachbarten Kanuverein „SG LVB, Abteilung Kanu“ inklusive aller Steganlagen ist Privatgelände. Unerlaubtes Betreten ist verboten.

7.2 Die Nutzung der Steganlage des Bootsverleihs mit Fremdbooten ist nur mit Erlaubnis und Anwesenheit der Verleihmitarbeiter gestattet.

7.3 Das Anlegen mit Fremdbooten, Picknicken, Grillen, Angeln oder eine sonstige Nutzung ist für Dritte auf dem gesamten Gelände ohne vorherige Erlaubnis nicht gestattet.

7.4 Das Haus- und Weisungsrecht haben die Mitarbeiter des Bootsverleihs.


8 Durchfahrtszeiten für Floßgraben und Weiße Elster

8.1 Das Durchfahren des Floßgrabens (zwischen Pleiße und Markkleeberger Lauer) ist in den Monaten März bis September eingeschränkt und nur 11-13 Uhr, 15-18 Uhr sowie 20-22 Uhr erlaubt.

8.2 Das Durchfahren der Weißen Elster zwischen Knauthain und Wehr Großzschocher ist zwischen dem 15. Februar und 15. Mai nicht erlaubt.


9 Unvorhersehbare Umstände

9.1 Der Bootsverleih am Leipziger Eck garantiert nicht die Befahrbarkeit aller Wasserstraßen und Nutzung aller Anlagen. Aufgrund von Bauarbeiten, Veranstaltungen, Schleusenfehlfunktionen, Sperrungen im Naturschutzgebiet „Floßgraben“ usw. können Wasserwege ganz oder teilweise nicht nutzbar sein. Eine Haftung oder Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht.

9.2 Der Bootsverleih kann seine Öffnungszeiten kurzfristig anpassen und ggf. Schließen. In Fällen von höherer Gewalt, Unwettern, Wasserproblemen (Hochwasser, starke Strömung), Veranstaltungen, Wasserverunreinigungen, Unfällen, Defekten an Booten und Material, Krankheiten von Mitarbeitern, dem Nichterreichen der Mindestgruppenanzahl (bei Touren) usw. liegt das im Ermessen der Verleihmitarbeiter. Eine Haftung oder Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht.


10 Haftung und Schäden

10.1 Während der Mietdauer sind die Boote und SUP nicht versichert. Die Nutzung der Ausrüstung sowie der Anlagen (Bootssteg und Gelände) erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es empfiehlt sich, ggf. eine eigene Haftpflicht- oder Unfallversicherung abzuschließen.

10.2 Bei Unfällen, Schäden oder Verletzungen an Menschen oder Material, sowohl bei der Ausrüstung des Bootverleihs, als auch bei Dritten haftet vollumfänglich der Mieter. Eine Haftung seitens des Bootsverleihs am Leipziger Eck und dessen Mitarbeiter ist ausgeschlossen.

10.3 Der Hauptmieter des Verleihvorgangs ist für alle Mitfahrer einer Gruppe verantwortlich.

10.4 Für liegen gelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für auf dem Gelände abgestellte Fahrräder wird keine Haftung hinsichtlich Beschädigung oder Diebstahl übernommen.

Wird das Lichtbilddokument vergessen, so kann es in unserem Büro abgeholt werden.

10.5 Während der Mietdauer ist der Mieter für die Boote, SUP und Zubehör verantwortlich. Für beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstung wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sind davon ausgenommen.

10.6 Bei grob fahrlässigem Verhalten, Verschweigen von Schäden, vorsätzlichem Handeln oder Schäden in Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum haftet der Mieter neben den Reparaturkosten auch für anfallende Folgekosten (Umsatzeinbußen während Reparaturzeit, Kosten von Sachverständigen usw.).


11 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

11.1 Personenbezogene Angaben der Mieter werden ausschließlich für den Verleihvorgang und die Rechnungslegung genutzt.

11.2 Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Für den Fall, dass später Ordnungswidrigkeiten durch Wasserschutzpolizei, Ordnungsamt o. ä. angezeigt werden, können jedoch die Personen- und Kontaktdaten der Mieter weitergegeben werden.

11.3 Werden durch Mieter Foto- oder Filmaufnahmen vom Bootsverleih oder dem Equipment angefertigt, so ist jede Nutzung über den Privatgebrauch hinaus untersagt. Foto- oder Filmaufnahmen von Mitarbeitern sind ohne vorherige Einverständniserklärungen nicht erlaubt.


12 Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht.

12.2 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

12.3 Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestandteile dennoch ihre Gültigkeit.

12.4 Mit der Unterschrift in der Verleihliste erkennt der Mieter die AGB an.

12.5 Die AGB sind ab dem 01.08.2019 gültig.